Bei den Messstellen der Länder werden entsprechend hohe Anforderungen an die Richtigkeit ihrer Feststellungen zu stellen sein. Deshalb hat der Erfahrungsaustauschkreis es sich zur Aufgabe gemacht, allgemeine Qualitätsstandards und Maßnahmen der Qualitätssicherung für die Mitglieder zu formulieren.
Bisher liegen vor
Verfahren zum Kompetenznachweis der Ländermessstellen
QS-Anforderungen der Ländermessstellen hinsichtlich personenbez. Pumpen und Probenahme
QS-Anforderungen der Ländermessstellen hinsichtlich stationärer Pumpen und Probenahme
QS-Anforderungen der Ländermessstellen zu Validierung von Messmethoden
Diese werden hiermit auch inner- und außerbetrieblichen Messstellen zugänglich gemacht.
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