Qualitätssicherung

Die Gefahrstoffverordnung gibt der Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Bewertungen von Expositionsmessdaten hohe Bedeutung:

Nach § 9 (6) GefStoffV kann der Arbeitgeber, der eine akkreditierte Messstelle beauftragt, davon ausgehen, dass die von dieser Messstelle festgestellten Erkenntnisse zutreffend sind.

Zur Konkretisierung dieser Anforderungen hat der LASI die 3. Fassung seiner Akkreditierungsrichtlinien herausgegeben:

Handlungsanleitung “Grundsätzliche Anforderungen an akkreditierte Messstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts” (LV 2.2 vom 01.09.2005)

Die Messstellen der Länder unterliegen zwar diesen gesetzlichen Regelungen nicht, aber auch bei Ihnen werden entsprechend hohe Anforderungen an die Richtigkeit ihrer Feststellungen zu stellen sein. Deshalb hat der Erfahrungsaustauschkreis es sich zur Aufgabe gemacht, allgemeine Qualitätsstandards und Maßnahmen der Qualitätssicherung für die Mitglieder zu formulieren.

 

Bisher liegen vor

Verfahren zum Kompetenznachweis der Ländermessstellen

QS-Anforderungen der Ländermessstellen hinsichtlich personenbez. Pumpen und Probenahme

QS-Anforderungen der Ländermesstellen hinsichtlich stationärer Pumpen und Probenahme

QS-Anforderungen der Ländermessstellen zu Validierung von Messmethoden  

Bestimmung von Benzol in Kassenräumen von Tankstellen mittels Passivsammlern

Diese werden hiermit auch inner- und außerbetrieblichen Messstellen zugänglich gemacht.

 

 

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