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Die Ländermessstellen arbeiten nach den „Grundsätzlichen Anforderungen an akkreditierte Messstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts“ (LV 2.2 vom 01.09.2005). Diese Anforderungen sind jetzt als Anhang in einer überarbeiteten Form in der TRGS 402 erschienen. Unser Qualitätsmanagement orientiert sich an den Forderungen der DIN EN 17025.
Als ständige qualitätssichernde Maßnahme nehmen wir Messstellen an nationalen und internationalen Ringversuchen teil. Dadurch wird gewährleistet, die Qualität der Ergebnisse einer Messstelle nachzuvollziehen und mögliche Störungen schnellstmöglich abzustellen. Weiterhin führen wir ALMA-interne Ringversuche durch. Diese können die Probenahme einschließen und zielen neben der Qualitätssicherung auch auf die Ermittlung von Messunsicherheiten und die Validierung von Messverfahren.
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